
- Versandapotheke
Nur wenn eine Apotheke in rechtlicher Hinsicht alle Anforderungen und Vorraussetzungen einer Apotheke ohne Versand erfüllt, darf diese Apotheke Versandhandel treiben und sich somit Versandapotheke nennen.
Damit aber noch nicht genug, denn es muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versand gestellt werden. weiter … »